Zu einer zumindest im Jahre 2007 noch verwendeten Widerrufsbelehrung der GMAC-RFC GmbH findet sich vor der Unterschriftenzeile eine Ergänzung der im übrigen fast der Musterbelehrung entsprechenden Widerrufsbelehrung. Die GMAC-RFC Bank GmbH firmiert nunmehr unter Adaxio AMC GmbH.

Die Ergänzung der Widerrufsbelehrung lautet:

Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und ist das Darlehen bereits ausbezahlt worden, müssen Sie uns gegebenenfalls Wertersatz leisten, wenn Sie uns die empfangenen Leistung oder die gezogenen Nutzungen ganz oder teilweise zurückgewähren können. Dies bedeutet, dass Sie auch im Falle des Widerrufs den Darlehensbetrag bis zur Rückzahlung – im Regelfall marktüblich – zu verzinsen haben.

Dies führt zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung, denn der Zusatz bedeutet, dass es die Bank nicht bei der Musterbelehrung bewenden lassen wollte. Es gibt zu der Belehrung bereits eine Entscheidung eines Oberlandesgerichtes, wonach die konkret verwendete Belehrung unwirksam ist.

 

 

Kanzleiphoto
Stephan Lengnick, Ihr Rechtsanwalt für das Bankrecht