Kündigung statt Widerruf: Berechnung der 10-Jahres-Höchstfrist des § 489 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2 BGB bei Forwarddarlehen nach Prolongation

Sofern ein Widerruf nicht möglich ist, sollte man noch an die Möglichkeit der Kündigung denken. Jedes Darlehen mit Festzinsbindung kann spätestens 10 Jahre nach vollständiger Valutierung oder letzter Verlängerung der Festzinsbindung ordentlich gekündigt werden.

Die meisten Banken sind der Read more

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