Ich habe hat seit 2011  Erfahrungen zu dem Thema  Widerruf von Verbraucherdarlehen gesammelt. Seitdem wurden von mir mehr als 200 Fälle des Widerrufes eines Verbraucherdarlehens bearbeitet und in einer Vielzahl von Fällen mit den Kreditinstituten – teils nach sehr zähen Verhandlungen – sachlich vernüftige gütliche Einigungen verhandelt.  Leider ist in letzter Zeit häufiger eine Klage notwendig. In Anbetracht der inzwischen höchstrichterlich geklärten Rechtslage, sind viele der Vergleichsangebote der Banken unzureichend. Die Banken setzen jedoch in Anbetracht der Vielzahl der Fälle auf Abschreckung von Nachahmern.

Wenn Sie Interesse an der Prüfung Ihres Darlehensvertrages haben oder eine Immobilie verkaufen möchten und das Altdarlehen ablösen müssen, so senden Sie bitte eine mail an
lengnick@email.de oder rufen mich direkt unter 0351/4700820 an. Für die Erstprüfung benötige ich nur folgende Informationen:

  • Namen der Verbraucher / Darlehensnehmer mit Kontaktmöglichkeit – bitte Telefonnummer angeben. Dabei gehe ich davon aus, dass der Anwaltsvertrag mit dem oder den Kreditnehmern zustande kommen soll.
  • handelt es sich um einen neu abgeschlossenen Darlehensvertrag oder die Erweiterung eines bestehenden Darlehensvertrages  oder nur um eine Prolongation eines bereits bestehenden Vertrages ? Es kommt regelmäßig auf den Ausgangsvertrag an.
  • Datum des Abschlusses des Darlehensvertrages
  • zunächst für die Vorprüfung nur den vollständigen Wortlaut der Widerrufsbelehrung; später auch den vollständigen Darlehensvertrag mit den Unterlagen zur Anbahnung des Vertragsverhältnisses. Es gibt aber auch Fälle, in denen es nicht nur auf die Widerrufsbelehrung ankommt – ich werde nachfragen.
  • Name des Kreditgebers; ich muss aus berufsrechtlichen Gründen die Möglichkeit einer Interessenkollission mit meinen Mandanten prüfen. Derzeit vertrete ich jedoch keine institutionalisierten Kreditgeber wie Banken.

Mit Übermittelung der Unterlagen kommt noch kein Anwaltsberatungsvertrag zustande. Kosten entstehen erst nach Abschluss des Vertrags, also nach Ihrer Bestätigung meines konkreten Angebotes und Erbringung der Beratung. Hierfür müssen einige Formalien gewahrt werden, weshalb der Vorschlag für den Vertrag dann von meiner Seite kommen wird. Dennoch unterliegen die preis gegebenen Informationen der anwaltlichen Verschwiegenheit. Sofern ich das Mandat nicht annehme, etwa weil sofort zu erkennen ist, dass keine Erfolgsaussichten bestehen erhalten Sie umgehend Bescheid.

Jede mail-Anfrage wird  individuell geprüft und ein individuelles Angebot erstellt. Der Eingang jeder mail wird umgehend bestätigt.

 

 

Stephan Lengnick

Rechtsanwalt