Es kann vielfältige Gründe haben, warum ein Mandant die Kosten des Rechtsstreits nicht aufbringen kann. Entweder ist das Einkommen gering oder die monatlichen Belastungen – Stichworte Familie mit Kindern, Belastungen aus Finanzierungen etc – sind zu hoch.

Seit einigen Jahren ist es Rechtsanwälten möglich, mit den Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wenn bestimmte Vorraussetzungen vorliegen. Rechtsanwalt Lengnick bearbeitet laufend Mandate zum Widerruf oder Mandate des Bankrechts auf Basis von Erfolgshonorar. Dies betrifft vor allem die Kosten des außergerichtlichen Tätigwerdens.

Für die gerichtliche Auseinandersetzung gibt es regelmäßig die Möglichkeit, Prozeßkostenhilfe zu beantragen.

Dies ist allerdings auch für den Mandanten interessant, der Schwierigkeiten hat, die Kosten des Rechtsstreits aufzubringen, jedoch keine Aussichten hat, Prozesskostenhilfe zu bekommen.

Selbstverständlich arbeite ich auch auf der Basis eines Erfolgshonorars, wenn die gesetzlichen Vorraussetzungen vorliegen.

Kanzleiphoto

Stephan Lengnick, Ihr Rechtsanwalt für das Bankrecht