Die Lyoness Holding Europe AG, Schweiz hat vertreten durch ihre Repräsentantin Lyoness Deutschland GmbH mit einer Vielzahl von Verbrauchern Gutscheinkaufverträge abgeschlossen. Es handelt sich hierbei jeweils um einen Rechtskauf, der trotz der fehlenden Ausstellung eines Papiers wie ein Kaufvertrag über einen Gutschein behandelt wird. Da es sich um Fernabsatzverträge im Sinne von § 312c BGB