Immobiliendarlehen, die bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden, können seit dem 21.06.2016 nicht mehr widerrufen werden.
Allerdings ist der Widerruf dennoch in einer Vielzahl von Fällen möglich. Insbesondere die meisten Widerrufsbelehrungen der Ostsächsischen Sparkasse, der Kreissparkasse Döbeln und der Sparkasse Meissen haben sich bei meinen Prüfungen als vielfach fehlerbehaftet und widerruflich erwiesen.
Im Falle der Sparkassen besteht die Besonderheit, dass die Sparkassen im Regelfall sehr eigenwillig gestaltete Formulare verwenden, die von den Sachbearbeitern schematisch abgearbeitet werden.
Stephan Lengnick
Ihr Anwalt für das Verbraucherbankrecht