Wer hat im Falle des Streites über die Wirksamkeit des Widerrufes die Kosten eines Anwaltes zu tragen ? Wie hoch sind die Kosten einer Erstberatung ?

Es ist zwischen den Kosten der Erstberatung und den Kosten des Tätigwerdens nach außen zu unterscheiden. Die Verwendung einer unwirksamen Widerrufsbelehrung stellt nach herrschender Ansicht keine Pflichtverletzung dar. Daher fehlt zunächst eine Anspruchsgrundlage für die Überwälzung der Anwaltskosten auf das Kreditinstitut, so dass der Anwalt nicht direkt mit der Erklärung des Widerrufes beauftragt werden sollte.

Es empfiehlt sich daher, den Anwalt zunächst nur wegen einer Erstberatung mit dem Ziel der Klärung der Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung zu konsultieren. Da es auf eine rein formale Rechtslage ankommt, ist Herrn RA Lengnick in Dresden regelmäßig bereits im Rahmen der Prüfung der Unterlagen des Mandanten möglich sein, die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung zu klären. Die Kosten hierfür sind gesetzlich auf einen Höchstbetrag von 190 € netto gedeckelt. Die Anwaltskanzlei Stephan Lengnick in Dresden erbringt die Prüfung nebst Einschätzung der Erfolgsaussichten für eine pauschales Honorar von 70 € inklusive Mehrwertsteuer. Die Prüfung setzt regelmäßig keinen Besprechungstermin voraus. Es genügt im Regelfall die Übersendung der Unterlagen und die Prüfung des Wortlautes des Kreditvertrages und der Belehrung über das Widerrufsrecht.

Den Widerruf sollte der Mandant noch selbst erklären. Sofern das Kreditinstitut den erklärten Widerruf ablehnt oder sich nicht richtig erklärt, ist der Darlehensnehmer gehalten, für die Durchsetzung seiner Rechte aus dem zu Recht erklärten Widerruf einen Anwalt einzuschalten. Das Kreditinstitut schuldet bei unberechtigter Ablehnung wegen der pflichtwidrigen Ablehnung des zu Recht erklärten Widerrufes auch die Freistellung von den Anwaltskosten für das Tätigwerden des Anwaltes.

Rechtsanwalt Lengnick aus Dresden bearbeitet die Fälle zum Widerruf von Verbraucherdarlehen bereits seit März 2013 als deutlichen Schwerpunkt. Herr RA Lengnick bearbeitet seit 1994 das Bank- und Kapitalanlagerecht als Interessenschwerpunkt.