Prozessfinanzierer und Widerruf eines Verbraucherdarlehens

Es gibt Prozessfinanzierer, die die nicht unerheblichen Kostenrisiken eines Rechtsstreits gegen eine Bank gegen Beteiligung an dem Erfolg übernehmen. Allerdings wird der Prozessfinanzierer dies nur dann tun, wenn die Erfolgsaussichten eindeutig sind, es also im Kern darum geht, ein mögliches Fehlurteil erster Instanz mittels Berufung anzugreifen und den Streit bis zum Ende durchzustehen. In diesen Fällen unterbreitet die Bank im Termin der mündlichen Verhandlung erster Instanz regelmäßig ein wirtschaftliches und sachliches Vergleichsangebot. Ist ein Prozessfinanzierer eingeschaltet, ist es deutlich schwieriger, die wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten unter einen Hut zu bekommen.

Dennoch kann die Einschaltung eines Prozessfinanzierers für kostenempfindliche Mandanten interessant sein, vor allem bei sehr großen Darlehen.

 

Kanzleiphoto
Stephan Lengnick, Ihr Rechtsanwalt für das Bankrecht